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BFH 30.07.2008 XI R 61/07, StuB 23/2008 S. 932

Umsatzsteuer | Steuerfreie Gestellung von Haushaltshilfen im Rahmen einer ambulanten Pflege

Umsätze, die eine Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen durch Gestellung von Haushaltshilfen i. S. des § 38 SGB V erzielt, sind, sofern die übrigen Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG erfüllt sind, steuerfrei (Bezug: § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise: Leistungen im Rahmen des § 38 SGB V sind mit dem Betrieb von Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen eng verbunden. Auch der mit der Steuerbefreiung angestrebte Zweck (Entlastung der Sozialversicherungsträger von zusätzlichen Kosten) spricht dafür, die Sachleistung (Personalgestellung) unter die Befreiungsvorschrift zu subsumieren.

– erl –