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Gewerbesteuer | Keine erweiterte Kürzung bei Verpachtung an gewerblich tätigen Komplementär
Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags gem. 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kann grundstücksverwaltenden Personengesellschaften bei Verpachtung von Grundbesitz an einen gewerblich tätigen persönlich haftenden Gesellschafter nicht gewährt werden, auch wenn dieser Gesellschafter weder am Vermögen noch am Gewinn und Verlust der Personengesellschaft beteiligt ist (Bezug: § 9 Nr. 1 Satz 2 und Satz 5 GewStG).
Praxishinweise: Die erweiterte Kürzung ist nach der gesetzlichen Regelung (§ 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG) ausgeschlossen, wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient. Durch diese Regelung wird erreicht, dass bei Gewerbebetrieben kraft Rechtsform keine Bevorzugung gegenüber vermögensverwaltenden Einzelpersonen und Personengesellschaften eintritt. Die Personengesellschaft, die als Gewerbebetrieb k...