Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommen-/Lohnsteuer | Steuerbefreiung von pauschalen Reisekostenvergütungen an politische Mandatsträger
Nach einer öffentlich-rechtlichen Satzung geleistete pauschale Reisekostenvergütungen an politische Mandatsträger (hier: Fraktionsvorsitzende im Kreistag) können auch ohne Einzelnachweis gegenüber dem FA nach § 3 Nr. 13 EStG steuerbefreit sein, sofern die Pauschale die tatsächlich entstandenen Reiseaufwendungen nicht ersichtlich übersteigt.
Praxishinweise: Die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 13 EStG greift nach Ansicht des BFH, wenn für die pauschal gewährten Vergütungen eine Richtigkeitsgewähr besteht. Dazu ist es erforderlich, dass die Grundlagen für die Ermittlung der Pauschalen offen gelegt werden. Es muss also letztlich der Nachweis geführt werden, dass bei dem begünstigten Personenkreis regelmäßig ein solcher Aufwand entsteht, der als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig wäre.