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Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwendungen für den Erwerb eines Verkehrsflugzeugführerscheins als vorab entstandene Werbungskosten
Aufwendungen eines Zeitsoldaten für den Erwerb eines Verkehrsflugzeugführerscheins im Rahmen einer Fachausbildung sind vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dies gilt auch dann, wenn die Schulung die Ausbildung für den Erwerb des Privatflugzeugführerscheins einschließt (Abgrenzung zum , BStBl 2005 II S. 202; Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Sind Aufwendungen darauf gerichtet, Erwerbseinnahmen zu erzielen, so sind die Aufwendungen beruflich veranlasst und stellen vorab entstandene Werbungskosten dar. Dabei sind alle Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen, die Bestandteil der Gesamtausbildung sind. Deshalb sind die Kosten für den Privatflugzeugführerschein, die – für sic...