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Persönliche Haftung des Aufsichtsrats auf Schadenersatz gegenüber Anlegern
Mitglieder des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft müssen einem Aktionär den Schaden ersetzen, der darauf beruht, dass sie die Geschäftstätigkeit des Vorstands der AG nicht ordnungsgemäß überwacht haben ( I-9 U 22/08, rkr.). Im Streitfall hatte der Vorsitzende des Aufsichtsrats einer Publikums-AG nicht beanstandet, dass Anlegergelder nicht in werthaltige Anlagen investiert, sondern für Provisionen, Repräsentationsaufwendungen und teure Leasingfahrzeuge verwendet wurden. Das Unternehmen ging in die Insolvenz. Der Aufsichtsratsvorsitzende, so das Gericht, habe Nachforschungen bewusst unterlassen. Daher habe er zumindest einen bedingten Schädigungsvorsatz hinsichtlich einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung der Anleger gehabt.
Hinweis: D...