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FG Münster 23.4.2008 12 K 6282/04 E, IWB 23/2008 S. 1352

Einkommensteuer | Steuerhinterziehung bei Geldanlagen in der Türkei

▶ Urteil: Die Frage, ob einem ausländischen Arbeitnehmer wegen der Nichterklärung von Erträgen aus Kapitalanlagen eine bedingt vorsätzliche Hinterziehung von ESt vorzuwerfen ist, ist unter Würdigung der in seiner ESt-Erklärung allgemein und speziell in diesem Zusammenhang gemachten Angaben zu beantworten, ob er deren Sinngehalt erkannt hat (EFG 2008 S. 1385).

▶ Hinweis: Die türkisch-stämmigen Kl. (zusammenveranlagte Eheleute) lebten seit 1974 in Deutschland. Sie erzielten seit ihrer Einreise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie beziehen heute Renteneinkünfte. Einkünfte aus Kapitalvermögen waren lediglich im Jahr 1992 in einer geringen – steuerlich unerheblichen – Höhe erklärt. Aufgrund einer Prüfung der Steuerfahndungsstelle wurde bekannt, dass der Kl. zumindest seit 1991 aus Geldanlagen im Inland un...