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Gefahr der Begründung einer inländischen Betriebsstätte bei grenzüberschreitender Lohnveredelung
Der folgende Beitrag behandelt die Gefahr der Begründung einer inländischen Betriebsstätte im Fall der grenzüberschreitenden Lohnveredelung durch die Gestellung von Produktionsanlagen von ausländischen Unternehmen an den inländischen Lohnveredeler, um daran Fallstricke und Empfehlungen für die Steuerpraxis aufzuzeigen. Darüber hinaus stellt die Lohnveredelung ein Musterbeispiel für die engere abkommensrechtliche Betriebsstättendefinition im Gegensatz zur Definition nach § 12 AO dar.
I. Einleitung
Lohnveredelung ist die Weiterverarbeitung von Waren gegen Entgelt, die dabei im Eigentum des Auftraggebers verbleiben. Nach dem Ort der Dienstleistung unterscheidet man zwischen aktiver und passiver Lohnveredelung, die spiegelbildlich zueinander stehen: passive Lohnveredelung ist die Bearbeitung, Verarbeitung und Ausbesserung von Waren, die ins Ausland ausgeführt und veredelt oder fertig gestellt wieder in das Inland eingeführt werden; aktive Lohnveredelung ist das vorübergehende Importieren von ausländischer Ware, um diese im Inland zu bearbeiten.
Beispielsweise wird ein inländischer Lohnveredeler von einem ausländischen Unternehmen beauftragt, dessen Produkte im Inl...