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Unwirksamkeit eines Vertrages zwischen nahen Angehörigen
Es besteht kein Anlass, von der Anwendung des § 41 AO in Bezug auf einen zwischen nahen Angehörigen geschlossenen Vertrag über den Verkauf eines Gesellschaftsanteils abzusehen, wenn keine gleichgerichteten Interessen der Vertragsbeteiligten ersichtlich sind und diejenige Vertragspartei, die die zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrags bestreitet, keine rechtlichen Schritte unternommen hat, um die von ihr behauptete Unwirksamkeit des Vertrags feststellen zu lassen.