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Mietrecht | Ehegatte als (Mit-)Vermieter auch ohne eigene Unterschrift des Mietvertrags
Sind im Kopf des Mietvertrags als Vermieter die Eheleute (nur) mit dem Ehenamen und dem Vornamen und ggf. Titel nur des Ehemanns („Eheleute Dr. Peter Z.”) aufgeführt und hat der Ehemann allein auf Vermieterseite unterschrieben, wird auch der andere Ehegatte, der den Vertrag nicht unterzeichnet hat, Vermieter. Eine Kündigung ist dann zwingend von beiden Vermietern auszusprechen (LG Gießen, Beschluss v. - 1 S 130/07, WM 2008 S. 591).