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BFH 31.07.2008 V R 21/06, NWB 50/2008 S. 394

Umsatzsteuer | Nachweis einer Ausfuhrlieferung

Das NWB TAAAC-97813 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Zum Nachweis einer Ausfuhrlieferung reichen die in § 6 Abs. 4 Satz 2 UStG i. V. mit § 9 UStDV genannten Nachweise grds. aus. (2) Etwas anderes gilt nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Nachweise vorliegen. (3) Abschn. 135 Abs. 9 UStR ist eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, die die Gerichte nicht bindet. Insbesondere führt Abschn. 135 Abs. 9 Nr. 1 UStR nicht dazu, dass grds. die darin genannten zusätzlichen Nachweise zu erbringen sind. – Anmerkung: Die Finanzverwaltung kann damit die Steuerbefreiung der Ausfuhr von Kraftfahrzeugen durch Beförderung entgegen den Anweisungen in den UStR (inzwischen Abschn. 139 Abs. 10 Nr. 1 UStR 2008) in der Regel nicht davon abhängig machen, dass ein internationaler Zulassungsschein und ein Ausfuhrkennzeichen ausgestellt worden sind.