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KSR Nr. 12 vom Seite 1

Umsatzsteuerfreie Kinderbetreuung durch Pflegedienst

Zur Umsatzsteuerfreiheit gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG

Maren Kiera-Nöllen

Die Versorgung und Betreuung von Kindern des erkrankten Elternteils im Wege der Bereitstellung einer Haushaltshilfe i. S. des § 38 SGB V durch einen anerkannten ambulanten Pflegedienst kann umsatzsteuerfrei sein.

S. 2

Ausgangslage

Nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG sind u. a. solche Leistungen steuerfrei, die mit dem Betrieb der Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen eng verbunden sind, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens 40% der Fälle von gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sind. Die Finanzverwaltung hatte bislang die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG nur dann anerkannt, wenn – neben den übrigen Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG – die pflegerische Tätigkeit bzw. die hauswirtschaftliche Versorgung unmittelbar gegenüber dem kranken Sozialversicherten erbracht wird.

Insbesondere die Bereitstellung von Haushaltshilfen i. S. des § 38 SGB V behandelte die Finanzverwaltung bislang stets als umsatzsteuerpflichtig. Nach § 38 SGB V erhalten Sozialversicherte eine Haushaltshilfe, wenn ihnen aufgrund einer Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet h...