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KSR Nr. 12 vom Seite 2

Echte Barlohnumwandlung

Regelmäßig keine Anwendung der sog. Überversorgungsgrundsätze bei steuerlich anzuerkennendem Ehegatten-Arbeitsverhältnis

Dieter Steinhauff

Der – inzwischen nicht mehr zuständige – XI. Senat des BFH hatte unter Berufung auf frühere, erkennbar gegenteilige BFH-Urteile die Auffassung vertreten, auch in den Fällen einer echten Barlohnumwandlung seien Versicherungsbeiträge für eine Direktversicherung nach den sog. Überversorgungsgrundsätzen betragsmäßig auf ihre betriebliche Veranlassung zu prüfen. Dieser Entscheidung folgt die Finanzverwaltung. Der VIII. Senat des BFH hat nunmehr klar gestellt, dass in Fällen, in denen in einem steuerrechtlich anzuerkennenden Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten ein Teil des bis dahin bestehenden angemessenen Lohnanspruchs in einen Direktversicherungsschutz umgewandelt wird, ohne Veränderung des Arbeitsverhältnisses im übrigen (sog. echte Barlohnumwandlungen) die Versicherungsbeiträge betrieblich veranlasst und regelmäßig ohne Prüfung einer sog.Überversorgung als Betriebsausgabe zu berücksichtigen sind.

Betriebliche Veranlassung von Beiträgen zu einer Direktversicherung

Aufwendungen für die Direktversicherung eines Arbeitnehmers stellen Betriebsausgaben dar, wenn sie betrieblich veranlasst sind, § 4 Abs. 4 EStG. Handelt es sich bei der aus dem Versicherungsvertrag bezugsberechtigten Person um den Ehegatte...