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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 3323/07 E

Gesetze: EStG § 7 Abs. 4, EStG § 7 Abs. 4, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, HGB § 255 Abs. 1, BGB § 2047 Abs. 1

Qualifikation der Erfüllung des erbrechtlichen Auseinandersetzungsanspruchs als Anschaffungsgeschäft im Zusammenhang mit der Bestimmung der Einkommensteuer

Leitsatz

Erhält der Erbe von der Erbengemeinschaft mehr Gemeinschaftsvermögen, als dies dem Wert seines Erbanteils entspricht und muss er im Gegenzug über seine Erbquote hinaus Verbindlichkeiten der Erbengemeinschaft übernehmen, führt dies im Umfang der überquotalen Schuldübernahme zu Anschaffungskosten. Insoweit besteht kein Unterschied zu der Rechtslage bei der vorweggenommenen Erbfolge (Anschluss an , BFHE 208, 229, BStBl II 2006, 296; Abgrenzung zum Beschluss des Großen Senats vom GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837; gegen BStBl I 2006, 253, Rn. 23).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EStB 2009 S. 142 Nr. 4
CAAAC-97486

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