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Rückwirkende Absenkung der Grenze für eine „wesentliche” Beteiligung durch das StEntlG 1999/2000/2002
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das Tatbestandsmerkmal der wesentlichen Beteiligung „innerhalb der letzten fünf Jahre” i. S. des § 17 Abs. 1 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002, wie von der BFH-Rechtsprechung angenommen, für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nicht nach der jeweils geltenden Beteiligungsgrenze i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG, sondern nach der im Jahr der Veräußerung geltenden Wesentlichkeitsgrenze zu bestimmen ist und ob insoweit tatsächlich ein Fall einer verfassungsrechtlich zulässigen unechten Rückwirkung gegeben ist (hier: Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 2001 wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG, wenn die Steuerpflichtige bis 1998 mit 21 % und damit nach der vor 1999 gültigen Rechtslage nicht wesent...