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FG Brandenburg 18.09.2008 7 K 7093/04 B, NWB direkt 49/2008 S. 5

Aufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule

Eine Fachoberschulausbildung (Ziel: Fachhochschulreife) stellt sich als Besuch einer allgemein bildenden Bildungseinrichtung dar. Die Ausbildungskosten sind keine Werbungskosten, sondern sie sind im Rahmen des Höchstbetrags nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Sonderausgabe abzugsfähig. Der Werbungskostenabzug von Ausbildungskosten ist nicht allein davon abhängig, dass der Steuerpflichtige ein bestimmtes berufliches Ziel vor Augen hat, sondern vielmehr davon, welche Inhalte die jeweils durchlaufenen Ausbildungsgänge haben, ob damit bereits auf einen konkreten Beruf vorbereitet wird oder ob der Steuerpflichtige noch die Möglichkeit hat, seine Vorstellungen zu ändern und auf ein anderes Berufsfeld oder einen anderen Beruf umzuschwenken. Ein Ausbildungsdienstverhältnis liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige einer v...