Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Objektbezogene Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer
Nach der Rechtsprechung des ) ist die Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 5 i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 erster Halbsatz EStG objektbezogen. Die abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind damit unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf 1 250 € begrenzt.