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Steuerliche Hinweise und Dispositionen zum Jahresende 2008
Orientierungen, Planungen und Gestaltungen
Der Beginn des kommenden Jahres wird in steuerlicher Hinsicht durch zwei grundlegende Änderungen geprägt sein: Einerseits kommt es zu einer Erweiterung des Tatbestands der steuerpflichtigen Kapitalerträge um private Wertpapierveräußerungsgeschäfte auch außerhalb der bisherigen Jahresfrist zwischen Anschaffung und Veräußerung, verbunden mit der Einführung eines besonderen Steuersatzes von 26,375 % (einschließlich Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer) auf sämtliche Kapitalerträge im steuerlichen Privatvermögen. Andererseits steht die Verständigung über die Erbschaftsteuerreform im Raum, welche am vom Bundesrat verabschiedet werden und sodann am in Kraft treten soll. Bezüglich dieser beiden einschneidenden steuergesetzlichen Änderungen kann Handlungsbedarf im auslaufenden Jahr 2008 gegeben sein, der – neben einer überblicksartigen Darstellung der neuen Regelungsinhalte – Gegenstand der beiden ersten Abschnitte der nachfolgenden Ausführungen ist. Es folgt im Abschnitt III eine Zusammenfassung der Inhalte von Steueränderungsgesetzen, die in diesem Jahr bereits ausgefertigt wurden, ehe in Abschnitt IV auf die weit reichenden ...