Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 50 vom Seite 4530

Entlastung von der Kraftfahrzeugsteuer

Wer bis zum einen neuen Personenkraftwagen erstmals zulässt, der muss ein Jahr lang keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Wird in diesem Zeitraum ein umweltfreundlicher Personenkraftwagen mit Euro-5- oder Euro-6-Norm erstmals zugelassen, verlängert sich die Entlastung bis auf maximal zwei Jahre. Enthalten ist diese Regelung im Konjunkturpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung„, das am mit der Zustimmung des Bundesrats verabschiedet werden soll.

Zu beachten ist, dass der Zeitraum der Nichterhebung in jedem Fall am endet. Je früher also die Erstzulassung des Euro-5-Autos erfolgt, desto länger kann man von der Steuerentlastung profitieren. Bereits zugelassene besonders schadstoffarme Euro-5-Pkw erhalten ab dem eine Steuerentlastung für ein Jahr. Voraussetzung: Der Wagen muss seit dem Tag der Erstzulassung nach dieser Abgasstufe genehmigt sein.

Hinweis ▶ Die Regelung soll schon für Erstzulassungen ab dem gelten. Die Finanzämter in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Bayern, Hessen und Sachsen-Anhalt sind deshalb angewiesen, bei Neuwagen bis auf Weiteres keine Steuerbescheide mehr zu versenden. Nordrhein-Westfalen will – so Pressemeldungen – warten, bis das Gesetz verab...