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Schweiz | Anhebung der Berufskostenpauschalen ab 2009
Die eidgenössische Steuerverwaltung hat mit einem Rundschreiben vom die neuen Berufskosten- bzw. Werbungskostenpauschalen mit Wirkung zum für Zwecke der Bundessteuer bekannt gegeben.
Aufgrund der gestiegenen Treibstoffpreise wird die Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 0,65 CHF auf 0,70 CHF (ca.: 0,44 €) pro Fahrtkilometer angehoben. Innerhalb einer bestimmten Unter- und Obergrenze wird eine Pauschale von 3 % des Nettolohns für übrige Berufskosten gewährt. Die Untergrenze wird von 1.900 auf 2.000 CHF und die Obergrenze von 3.800 auf 4.000 CHF angehoben. Ferner wird festgestellt, dass die gesetzlichen Anforderungen für eine Anhebung der Einkommensstufen im Bundeseinkommensteuertarif zum Ausgleich der kalten Progression nicht erfüllt sind. Ei...