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IWB Nr. 22 vom Seite 1091 Fach 11 Europäische Union Gr. 2 Seite 938

Zur vertikalen und horizontalen Vergleichspaarbildung des EuGH aus ökonomischer Sicht

Dr. Dirk Schmidtmann

In steuerlichen Verfahren vor dem EuGH kommt der Wahl der Vergleichsgruppe für die Prüfung der Europarechtskonformität einer nationalen Steuervorschrift entscheidende Bedeutung zu. Als klassisches Vergleichspaar dienen dem EuGH der grenzüberschreitende Sachverhalt und der reine Inlandssachverhalt (sog. vertikales Vergleichspaar). In jüngeren Entscheidungen wählt der EuGH darüber hinaus ein sog. horizontales Vergleichspaar in zwei Varianten, nach dem entweder zwei grenzüberschreitende Sachverhalte mit Bezug zum selben ausländischen Staat oder zwei grenzüberschreitende Sachverhalte mit Bezug zu zwei verschiedenen ausländischen Staaten miteinander verglichen werden.

Anhand der EuGH-Entscheidungen in den Rs. Cadbury Schweppes und Columbus Container Services BVBA & Co. wird gezeigt, dass die Kriterien für die Wahl einer Vergleichsgruppe durch den EuGH noch recht unklar sind. Klärungsbedürftig ist insbesondere, ob die bislang verwendeten Vergleichspaare kumulativ oder alternativ anzuwenden sind. Die richtige Wahl der Vergleichsgruppe könnte sich zum einen am wettbewerbspolitischen Ziel, das hinter der jeweiligen gesetzlichen Norm steht, und zum anderen an ...