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IWB Nr. 22 vom Seite 1087 Fach 10 International Gr. 8 Seite 308

ICC-Rembours-Richtlinien

Klaus Vorpeil

Am ist eine neue Fassung der Uniform Rules for Bank-to-Bank Reimbursements under Documentary Credits (URR)/Einheitlichen Richtlinien für Rembourse zwischen Banken (ERR) der Internationalen Handelskammer (ICC) in Kraft getreten. Diese Richtlinien regeln die Rückerstattung von Geldern zwischen Banken. Die neue Version (URR 725) schafft Klarheit bei einer Reihe von Punkten, wie etwa hinsichtlich des Ablaufdatums und der Bedingungen, unter denen Ansprüche bestätigt werden können. Eine Anpassung der URR ist durch die Revision der Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA 600/UCP 600) der ICC notwendig geworden. Letztere sind seit dem gültig und bilden die Basis für die Abwicklung des Akkreditivgeschäfts in der Praxis.

I. Remboursierung

Zur Leistung des einer Zweitbank, insbesondere einer Zahlstelle, geschuldeten Aufwendungsersatzes (Rembours) nach einer Akkreditivinanspruchnahme kann sich die Akkreditivbank einer weiteren Bank, der Remboursbank, bedienen. Dies ist insbesondere bei Währungsakkreditiven üblich. Remboursvereinbarungen werden grundsätzlich widerruflich gestaltet. Die eröffnende Bank wird von ihr...