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Französische Immobilien: Neuerungen bei der 3 %-Abgabe
Auswirkungen für deutsche Immobilienfonds
Die sog. 3 %-Abgabe ist ein komplexes Thema für ausländische Gesellschaften und Fonds, die in Frankreich Immobilienobjekte halten, zumal diese Abgabe sowohl den unmittelbaren als auch den mittelbaren Besitz solcher Objekte betrifft. Nachdem der Europäische Gerichtshof die französische Regelung als teilweise diskriminierend beurteilt hatte, wurden mit Wirkung zum der Anwendungsbereich und die Erklärungsmodalitäten durch das Jahressteueränderungsgesetz für 2007 (Gesetz Nr. 2007-1824 v. ) angepasst. Zur Klärung zahlreicher offener Fragen wurde am eine Anweisung der Finanzverwaltung mit diesem Thema veröffentlicht. Diese Anweisung erscheint im Hinblick auf die steuerliche Behandlung ausländischer Publikumsfonds, insbesondere offener deutscher Immobilienfonds, diskriminierend und gesetzwidrig.
I. Was ist die 3 %-Abgabe?
Gem. Art. 990 D bis 990 G des französischen Steuergesetzbuches (Code Général des Impôts, CGI) müssen inländische und ausländische juristische Personen, die unmittelbar oder mittel- S. 1082bar französische Immobilien besitzen, eine jährliche Abgabe von 3 % des Teilwertes der Objekte entrichten. Natürliche Personen sin...