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Überlassung von Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Differenzierter Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung
Wird der geldwerte Vorteile der privaten Nutzung eines Firmenwagens typisierend nach der 1-%-Regelung besteuert, erhöht sich diese Pauschale um monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn das Fahrzeug auch zu diesem Zweck genutzt werden kann. Für diesen Zuschlag kommt es nach zwei aktuellen Urteilen des und darauf an, ob und in welchem Umfang der Dienstwagen tatsächlich für Fahrten zur Arbeitsstätte genutzt wird. Das BMF hat mit zur Anwendung der beiden BFH-Urteile Stellung genommen.
„Park-and-Ride”-Fall – VI R 68/05
Dem Urteil VI R 68/05 lag ein sog. „Park-and-Ride”-Fall zugrunde, in dem ein Verband seinem Hauptgeschäftsführer einen Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt hatte. Beim Lohnsteuerabzug ermittelte er den Zuschlag nicht auf der Grundlage der Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstätte (118 km), sondern nach der Teilstrecke zum nächstgelegenen Bahnhof (3,5 km), weil er davon ausging, dass der Beschäftigte von dort aus mit der Bahn zur Arbe...