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Leistungen von Musikern an ein Orchester
Eine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 20a Satz 2 UStG setzt nicht voraus, dass die materiellrechtlichen Voraussetzungen die gesamte Tätigkeit der betreffenden Künstler erfassen. Steuerbefreite und steuerpflichtige Umsätze ein und desselben Künstlers können nebeneinander stehen. Gesetzessystematische Bedenken bestehen insoweit nicht.