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Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr
Das BMF hat die Rn. 21, 28, 34, 35, 37 und 38 des (BStBl 2002 I S. 614) geändert. Dieses Schreiben ist grundsätzlich in allen offenen Fällen anzuwenden. Rn. 34 ist hinsichtlich der Begrenzung des Bereederungsentgelts ebenso wie die Änderungen in Rn. 38 erstmalig für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen.