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Geldwäsche und ihre Bekämpfung
Straftatbestand und berufsrechtliche Regelungen
Geldwäsche gilt seit Längerem als florierendes Geschäft in einer weltweiten Größenordnung von ca. 1 500 Mrd. $ pro Jahr. Dies entspricht etwa 5 % der globalen Wirtschaftsleistung. Dennoch ist der Kampf gegen diese Form von Wirtschaftskriminalität spät aufgenommen worden. Die EU hat erst 1991 ihre erste Geldwäsche-Richtlinie verabschiedet. Der deutsche Gesetzgeber hat – unter dem Einfluss und Druck europarechtlicher Vorgaben – in den letzten Jahren mehrfach die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche verschärft. In Umsetzung der Dritten EG-Geldwäscherichtlinie hat der Bund das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz v. verabschiedet (BGBl 2008 I S. 1690), durch dessen Art. 2 das Geldwäschegesetz (GwG) neu gefasst und erneut verschärft wurde. Die zur Geldwäschebekämpfung eingeführten Mittel werden nunmehr auf den Zweck der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung erstreckt. Die Sorgfaltspflichten von Unternehmen und Personen – auch der Angehörigen rechtsberatender Berufe (insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater) – werden erweitert.
I. Realer Hintergrund und typisches kriminelles Vorgehen
Geldwäschevorgänge werden z...