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NWB Nr. 48 vom Seite 4457

Höhere Sachbezüge ab 2009

Der Bundesrat hat am den Beschluss des Bundeskabinetts gebilligt, die Werte für die Sachbezüge ab zu erhöhen. Dazu wird die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SVeV) zum Jahreswechsel geändert. Die SVeV regelt einerseits, welche geldwerten Vorteile von Beschäftigten bei Gewährung von Sachleistungen als Beträge zur Sozialversicherung abgeführt werden müssen und andererseits, welche Teile des Arbeitsentgelts in Anlehnung an das Steuerrecht auch in der Sozialversicherung als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zu berücksichtigen sind. Die Werte sollen jährlich an die erwartete Verbraucherpreisentwicklung angepasst werden.

Bei der Mitarbeiterverpflegung bedeutet dies eine Anhebung des Tagessatzes um 2,3 %. Der zulässige Wert der als Sachbezug zur Verfügung gestellten Verpflegung steigt von 205 € auf 210 € im Monat; dabei wird der Monatswert für Frühstück von 45 € auf 46 € sowie für Mittag- und Abendessen jeweils von 80 € auf 82 € angehoben. Für Unternehmen ohne eigene Kantine gilt – etwa für Essenschecks – ein Satz von 5,83 € (aktuell 5,77 €) je Mitarbeiter und Arbeitstag für den weder Steuern noch Sozialabgaben anfallen. Der WertS. 4458 einer als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft steigt von 198 € auf 204 € im Mon...