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Fallstudie zur Realteilung
Die Einstellung der Tätigkeit einer Personengesellschaft, die betriebliche Einkünfte i. S. der §§ 13, 15, 18 EStG erzielt hat, und die sich daran anschließende Auflösung dieser Personengesellschaft führt diese Betriebsaufgabe ertragsteuerlich nicht zwangsweise zur Aufdeckung sämtlicher im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven. Erfolgt die Auseinandersetzung der Gesellschaft durch Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter und ist diese zivilrechtliche sog. Naturalteilung ertragsteuerlich als „Realteilung” zu beurteilen, ist eine zumindest teilweise erfolgsneutrale Aufgabe möglich. Dabei sind allerdings die Regelungen des § 16 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 und Abs. 5 EStG zu beachten.
I. Einleitung
Der Begriff der Realteilung ist gesetzlich weder zivil- noch steuerrechtlich definiert. Zivilrechtlich stellt die Realteilung (sog. Naturalteilung ) eine andere Variante der Auseinandersetzung einer Personengesellschaft nach deren Auflösung dar (§ 731 BGB, §§ 145 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB). Das EStG nennt seit dem in § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG lediglich konkrete Voraussetzungen, unter denen die Realteilung einer Mitunternehmerschaft ertragsteuerlich erfolgsneutral erfolgt. Erfüllt die Ausein-anderset...