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SteuerStud Nr. 12 vom Seite 586

Grenzüberschreitende Verlustverrechnung in der EU

Darstellung der Problematik und mögliche Lösungsalternativen

von Dipl.-Finanzwirtin (FH) Bianca Blottko (M.A.), Brüssel

Das deutsche Steuerrecht steht auf dem europarechtlichen Prüfstand. Zwar unterliegen direkte Steuern und damit auch die grenzüberschreitende Berücksichtigung von Verlusten grundsätzlich der Autonomie der Mitgliedstaaten. Allerdings haben diese bei der Ausgestaltung ihrer Rechtsnormen das Gemeinschaftsrecht zu wahren. Wie weit die Autonomie der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die grenzüberschreitende Verlustverrechnung reicht, hat das EuGH-Urteil in der Rechtssache „Lidl Belgium/Finanzamt Heilbronn” aufgezeigt. Der Beitrag soll einen Überblick über die grenzüberschreitende Verlustverrechnung geben, beispielhaft einschlägige EuGH-Urteile in diesem Bereich erläutern und Maßnahmen, die auf europäischer Ebene angedacht werden, darstellen.

I. Einleitung

Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist die Schaffung eines Binnenmarkts, der durch die Beseitigung der Hindernisse für den freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedstaaten gekennzeichnet ist. Diesem Ziel stellt sich das stark zwischen In- und Ausland unterscheidende Steuerrecht entgegen. Aufgrund haushaltspolitischer Erwägungen sind die Mitgliedstaaten daran inte...