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BMF 01.10.2008 IV C 5 - S 2334/07/0009, BBK 22/2008 S. 4823

BMF nimmt zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen Stellung

Das BMF hat in einem Schreiben zusammengefasst, was bei der steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen zu beachten ist: Danach entsteht ein geldwerter Vorteil nur dann, wenn der vereinbarte Zinssatz unter dem günstigsten, auf dem Markt angebotenen Zinssatz für vergleichbare Darlehen liegt (sog. Maßstabszinssatz). Angebote von Internetbanken sind in die Prüfung mit einzubeziehen. Aus Vereinfachungsgründen kann der Maßstabszinssatz auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgefragt werden; das BMF-Schreiben nennt die Fundstelle sowie eine E-Mail-Adresse, an die Einzelanfragen zum Maßstabszinssatz gerichtet werden können. Von dem sich danach ergebenden Zins ist ein Abschlag von 4 % vorzunehmen (nicht: 4 Prozentpunkten). Die monatliche Freigrenze für Sachbezü...