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Bewertung eines Rückdeckungsanspruchs aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Bewertung eines Anspruchs aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die zusammen mit einer Kapitallebensversicherung als Rückdeckungsversicherung für eine Pensionszusage abgeschlossen worden ist, ist mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherers zu bewerten. Nach Ansicht des FG Schleswig-Holstein kommt damit ein Rechnungszinsfuß des Versicherers von 3 % zur Anwendung und nicht von 6 %; denn dieser gilt nur für Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG. Der Wert des Rückdeckungsanspruchs ist somit höher als die Verpflichtung aus der Pensionszusage, so dass zunächst ein nicht realisierter Gewinn auszuweisen ist, der erst bei Leistung der Pensionszahlungen wieder kompensiert wird.
Nach Auffassung des FG ist die Bewertung des geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals au...