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BFH 10.06.2008 VIII R 68/06, BBK 22/2008 S. 4824

Keine Prüfung der Überversorgung bei sog. echter Barlohnumwandlung im Rahmen von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen

Bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen bedarf es keiner Prüfung einer Überversorgung des Arbeitnehmer-Ehegatten mehr, wenn

  • das Ehegatten-Arbeitsverhältnis bislang steuerlich anzuerkennen war und

  • nunmehr eine sog. echte Barlohnumwandlung vorgenommen wird, bei der der bisherige Anspruch auf Auszahlung des Gehalts teilweise in einen Altersversorgungsanspruch umgewandelt wird (z. B. Einräumung einer Direktversicherung oder Pensionszusage).

Folge: Das bislang schon anzuerkennende Arbeitsverhältnis ist auch weiterhin betrieblich veranlasst, so dass alle Aufwendungen des Arbeitgeber-Ehegatten als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Der Betriebsausgabenabzug kann nicht mit der Begründung versagt werden, es komme aufgrund der Barlohnumwandlung zu einer Übervers...