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FG Münster 13.08.2008 7 K 2922/06 Kg, NWB direkt 47/2008 S. 5

Verfassungsmäßigkeit von § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG

Die Neuregelung der Anspruchsberechtigung von Ausländern hinsichtlich des Kindergeldes durch § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG i. d. F. des AuslAnsprG v. (BGBl 2006 I S. 2915) ist verfassungsgemäß. Die Anwendungsregelung des § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG zur Änderung von § 62 Abs. 2 EStG v. ist auf Kindergeldfestsetzungen des Jahres 2006 anwendbar.