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FG Brandenburg 13.08.2008 7 K 7038/06 B, NWB direkt 47/2008 S. 5

Konkurrenzregelung bei Entlastungsbetrag für Alleinziehende

Die Konkurrenzregelung zur Regelung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende für ein bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldetes Kind (§ 24b Abs. 1 Satz 3 EStG) ist so zu verstehen, dass sie nur das Konkurrenzverhältnis zwischen mehreren allein stehenden Steuerpflichtigen, bei denen das Kind mit Haupt- und/oder Nebenwohnsitz gemeldet ist, betrifft. Daher steht einem allein stehenden Vater für ein Kind, das mit Nebenwohnsitz bei ihm gemeldet ist, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch dann zu, wenn das Kind zwar mit Hauptwohnsitz bei der Mutter gemeldet ist, dort die überwiegende Zeit des Jahres lebt und wenn die Mutter auch das Kindergeld für das Kind erhält, wenn die Mutter aber (mit einem anderen Mann) verheiratet ist und zusammenlebt, so dass sie nicht allein stehend i. S. von § 24b EStG ist.