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BFH 10.07.2008 IX R 47/07, NWB direkt 47/2008 S. 4

Übernahme des Kostenrisikos eines fremden Prozesses gegen Erfolgsbeteiligung

Das vertraglich vereinbarte Entgelt für die (einmalige) Übernahme des Kostenrisikos eines fremden Prozesses gegen Erfolgsbeteiligung kann zu den sonstigen Einkünften i. S. des § 22 Nr. 3 EStG gehören. Allein die Risikobestimmtheit dieses Entgelts steht seiner Steuerbarkeit nicht entgegen.