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FG Thüringen 10.04.2008 1 K 757/07, NWB direkt 47/2008 S. 3

Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche aus Neuerwerb des Gemeinschuldners und Insolvenzforderungen

Nimmt der Gemeinschuldner mit Zustimmung des Insolvenzverwalters eine neue gewerbliche Tätigkeit auf, ist das Finanzamt nicht gehindert, ihm aus diesem Neuerwerb zustehende Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche gegen alte, im Insolvenzverfahren zur Tabelle angemeldete Steuerrückstände aufzurechnen.