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NWB direkt Nr. 47 vom Seite 8

Verzinsung von Vorsteuervergütungsbeträgen

Vorsteuervergütungsbescheide begründen als Steuerfestsetzungen das Recht auf Verzinsung nach § 233a AO

Prof. Dr. Thomas Küffner und Dr. Oliver Zugmaier

Der BFH kommt in seinem zu dem bemerkenswerten Ergebnis, dass sich Unternehmen auf § 233a AO berufen und die Verzinsung der Vorsteuervergütungsbeträge fordern können, sofern die Erstattung erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt ist. Bisher war die Verzinsung im Vorsteuervergütungsverfahren stets abgelehnt worden. Zu beachten ist jedoch die relativ kurze Festsetzungsverjährungsfrist von nur einem Jahr. Bedeutsam ist außerdem der Beschluss des BFH, dem EuGH die Frage vorzulegen, ob ein Vergütungsantrag vom Unternehmer persönlich zu unterzeichnen ist.

Vorsteuervergütungsbescheide sind Steuerfestsetzungen

Der BFH stellt in seinem Urteil v. - V R 41/06 fest, dass Vorsteuervergütungsbescheide entgegen der Auffassung der Vorinstanz und der herrschenden Meinung im Schrifttum Steuerfestsetzungen darstellen und § 233a AO damit auch für das Vorsteuervergütungsverfahren gem. § 18 Abs. 9 UStG anwendbar ist. Sofern die Erstattung erst 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres erfolgt, für das die Erstattung beantragt wurde, hat der Antragsteller demzufolge Anspruch auf die Festsetzung von Erstattungszinsen.

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