Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 47 vom Seite 4429 Fach 26 Seite 4909

Schwangerschaft und Mutterschaft im Arbeitsverhältnis

Was muss der Arbeitgeber beachten?

Georg Kleinsorge

Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 4 GG). Für die in einem Arbeitsverhältnis stehende Mutter – auch die werdende Mutter – wird dieser Schutz vor allem im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und in der Mutterschutzverordnung (MuSchArbV) präzisiert. Auch die Gefahrstoffverordnung und die Arbeitsstättenverordnung enthalten wichtige Regelungen zum Schutz werdender und stillender Mütter. Schon frühzeitig hat das europäische Recht mit der EG-Mutterschutzrichtlinie 92/85/EWG v. maßgeblich zu einem europaweiten Mindestschutz für (werdende) Mütter beigetragen und bekämpft mit der Gleichbehandlungsrichtlinie 2002/73/EG v. i. V. mit der Richtlinie 2006/54/EG v. Diskriminierungen von (schwangeren) Frauen. Was muss der Arbeitgeber beachten, wenn er eine schwangere Mitarbeiterin beschäftigt? Inwieweit müssen sich die konkreten Arbeitsbedingungen aufgrund der Schwangerschaft ändern und wann greifen Beschäftigungsverbote ein? Der folgende Beitrag behandelt diese Fragen.

I. Ziel des gesetzlichen Mutterschutzes

Aufgabe des gesetzlichen Mutterschutzes ist es zum einen, die im Arbeitsverhältnis stehende werdende Mutter und das werdende Kind vor Gefährdungen – insbesondere Gesundheitsgefährdungen oder Überforderung – am ...