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NWB Nr. 47 vom Seite 4417 Fach 6 Seite 4981

Vermögensbildung der Arbeitnehmer

Aktuelle Änderungen durch das Eigenheimrentengesetz und das Gesetz zur Änderung des 5. VermBG

Christoph Jungblut

Änderungen bei der Vermögensbildung der Arbeitnehmer ergeben sich durch das Eigenheimrentengesetz und das Gesetz zur Änderung des 5. VermBG. So wird im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes sichergestellt, dass sich die Änderungen des Wohnungsbau-Prämiengesetzes für neu abgeschlossene Bausparverträge nicht auf die Förderung mittels einer Arbeitnehmer-Sparzulage auswirken. Das Gesetz zur Änderung des 5. VermBG ermöglicht u. a. die zulageunschädliche Verwendung von Anlagen nach dem 5. VermBG, wenn der Erlös für die Weiterbildung eingesetzt wird.

I. Eigenheimrentengesetz

1. Neuausrichtung der Wohnungsbauprämie

Durch das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) sollen sich der Verbreitungsgrad und die Attraktivität der steuerlich geförderten Altersvorsorge verbessern. Zu diesem Zweck wird die selbstgenutzte Wohnimmobilie in die steuerlich geförderte Altersvorsorge (sog. Riester-Förderung) – bestehend aus Zulage(n) und ggf. einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug (Abschnitt XI/§ 10a EStG) – einbezogen (vgl. Myßen/Fischer, NWB F. 3 S. 15117).

Das EigRentG richtet zudem auch die Wohnungsbauprämie neu aus. Danach sind Beiträge an Bausparkassen zur Erlangung von Baudarlehen nur noch bei wohnun...