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NWB Nr. 47 vom Seite 4370

Keine Verrechnung von Krankenhausverpflegung mit ALG II

Krankenhausverpflegung soll nicht mehr mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) verrechnet werden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/10714) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen mit. Zwar sei nicht ausgeschlossen, dass bereitgestellte Verpflegung wie Einkommen berücksichtigt und bei den staatlichen Leistungen abgezogen werde. Bereits in der zum neugefassten ALG-II-Verordnung sei aber eine monatliche Bagatellgrenze vorgesehen, so dass nur wenige Personen betroffen seien. Für diese Einzelfälle soll die Nichtberücksichtigung von Krankenhausverpflegung als Einkommen nun geregelt werden. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (v. - B 14 AS 22/07 R NWB SAAAC-89427) ist die Praxis der Job Center, die Verpflegung im Krankenhaus mit dem ALG II zu verrechnen, unzulässig, da die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, auch schon nach der alten ALG II-V, pauschalierenden Charakter habe.