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KSR Nr. 11 vom Seite 9

Vertrauensschutz nur bei höchstrichterlicher Entscheidung

Voraussetzungen für Vertrauensschutz nach § 176 AO

Dr. Alexander Kratzsch

Es bestand zu keinem Zeitpunkt ein durch höchstrichterliche Rechtsprechung begründeter Vertrauensschutz dahingehend, dass der Verkauf von Bruchteilen eines Mitunternehmeranteils auch ohne den gleichzeitigen Verkauf der zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen generell tarifbegünstigt ist. Genauso wenig durfte sich ein Steuerpflichtiger darauf verlassen, dass ein reines Büro- und Verwaltungsgebäude immer eine wesentliche Betriebsgrundlage eines Dienstleistungsunternehmens darstellt. S. 10

Veräußerung des Sonderbetriebsvermögens

Bis zum Veranlagerungszeitraum 2002 konnte noch ein Bruchteil an einem Mitunternehmeranteil (Sozietätsanteil) tarifbegünstigt veräußert werden (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit § 18 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Erst durch das UntStFG v. (BGBl 2001 I S. 3858) wurde geregelt, dass nur noch die Übertragung des „gesamten” Gesellschaftsanteils zu einem Veräußerungsgewinn führt.

Die Steuervergünstigung setzte vor wie auch ab 2002 die – anteilige – Mitveräußerung des Sonderbetriebsvermögens voraus, soweit es wesentliche Betriebsgrundlagen enthält. Eine solche Veräußerung lag im Besprechungsfall nicht vor; weil di...