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BFH 02.09.2008 X R 48/02, StuB 21/2008 S. 849

Einlage einer wesentlichen Beteiligung in das Betriebsvermögen

(1) Eine Beteiligung i. S. des § 17 EStG, deren Wert im Zeitpunkt der Einlage in das Einzelbetriebsvermögen unter die Anschaffungskosten gesunken ist, ist mit den Anschaffungskosten einzulegen (Anschluss an das , BStBl 1996 II S. 684). (2) Wegen dieses Wertverlustes kann eine Teilwertabschreibung im Zeitpunkt der Einlage (noch) nicht beansprucht werden (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b EStG).

Praxishinweise: Mit der Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b EStG soll die nach § 17 EStG bestehende Steuerverstrickung einer wesentlichen Beteiligung auch bei Einlage in ein Betriebsvermögen erhalten werden. Es darf deshalb nicht der höhere Teilwert angesetzt werden, sondern nur die Anschaffungskosten. Dieser Erhalt der steuerlichen Verstrickung muss aber auch für nicht reali...