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Darlehensverluste als nachträgliche Anschaffungskosten trotz Sanierungsprivileg
Das Sanierungsprivileg des § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG schließt den Ansatz von Darlehensverlusten als nachträgliche Anschaffungskosten i. S. des § 17 Abs. 2 EStG nicht aus (Bezug: § 17 Abs. 2 EStG; § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG).
Praxishinweise: Finanzierungsmaßnahmen eines Gesellschafters führen stets dann zu nachträglichen Anschaffungskosten, wenn sie als Ersatz für Eigenkapital zu betrachten sind. Dies ist der Fall, wenn die Maßnahmen zu einem Zeitpunkt gewährt werden, in dem ein ordentlicher Kaufmann Eigenkapital zugeführt hätte. Dieser tatsächliche Charakter einer Finanzierungsmaßnahme wird durch das Sanierungsprivileg des § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG nicht verändert. Die Freistellung der Darlehensmittel von den (üblichen) Beschränkungen des § 32a GmbHG ändert nichts an deren steuerlicher Behandlung als Eigenkapital (= nachträgliche Anschaffungskosten). Eine steuerrechtliche Benachteilig...