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StuB 21/2008 S. 845

Nachholverbot bei versehentlich zu geringen Zuschreibungen bei Pensionsrückstellungen

(1) Eine auf einem Irrtum oder einem Versehen beruhende Minderzuführung zu einer Pensionsrückstellung rechtfertigt gem. nrkr. NWB BAAAC-84327 (BFH-Az.: I R 5/08) keine Ausnahme vom Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG. (2) Mit der in § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG vorgeschriebenen Anknüpfung an die Teilwerte des Wirtschaftsguts (und nicht an Bilanzansätze) hat der Gesetzgeber die Zuschreibung in einer Weise begrenzt, dass in Vorjahren unterbliebene Zuführungen erst in dem Wirtschaftsjahr nachgeholt werden können, in dem das Dienstverhältnis des Pensionsberechtigten unter Aufrechterhaltung seiner Pensionsanwartschaft endet oder der Versorgungsfall eintritt (§ 6a Abs. 4 Satz 5 EStG). (3) Angesichts der detaillierten Ausnahmeregelungen vom S. 846Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG in den Sätzen 2 bis 6 best...