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EU übernimmt Änderungen an IAS 39 hinsichtlich Umklassifizierung
Die Europäische Kommission hat die jüngst durch den IASB erfolgten Änderungen an IAS 39 und IFRS 7, mit denen eine Umklassifizierung einiger Finanzinstrumente aus den Kategorien „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gehalten” und „zur Veräußerung verfügbar” zugelassen wird, für die Anwendung in Europa übernommen. Die Änderungen führen in den IFRS dieselben Möglichkeiten einer Umklassifizierung ein, die bereits nach US-GAAP bestehen. Die Übernahme durch die Kommission wurde bereits im Amtsblatt der Europäischen Union als Verordnung Nr. 1004/2008 veröffentlicht.
Hinweis: Zu dem aktuellen Amendment zu IAS 39 vgl. den Beitrag von Lüdenbach/Freiberg in der November-Ausgabe der Zeitschrift „Praxis der internationalen Rechnungslegung” (PiR) 2008 S. 370 ff.