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Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten bei teilweise betrieblich genutzten Grundstücken im Betriebsvermögen
Bilanzrechtliche Probleme mit Grundstücken sind in der Praxis gang und gäbe, wie jeder Steuerberater weiß. Der folgende Beitrag behandelt ausgewählte Fälle, mit denen sich der BFH in jüngerer Vergangenheit befasst hat.
Wie erfolgt die Kaufpreiszuordnung beim Kauf eines gemischt genutzten Grundstücks?
Wie sind Gebäudegrundstücke im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft zu behandeln?
Nach welchen Regeln erfolgt die Behandlung von Grundstücken von untergeordneter Bedeutung?
I. Gezielte Kaufpreiszuordnung beim Kauf eines gemischt genutzten Grundstücks
Bilanzsteuerrechtlich sind der Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits zwei selbständige Wirtschaftsgüter . Hinzu kommen als selbständige Wirtschaftsgüter noch die Außenanlagen, z. B. Hof- und Platzbefestigungen, Straßenzufahrten, Befestigungen für Stell- oder Parkplätze, Umzäunungen von Betriebsgrundstücken und Grünanlagen. Diese gelten im bürgerlichen Recht als wesentliche Grundstücksbestandteile (§ 94 Abs. 2 BGB); im Einkommensteuerrecht werden sie dagegen weder zum Grund und Boden noch zum Gebäude gerechnet, sondern prinzipiell als unselbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter be...