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StuB Nr. 21 vom Seite 830

Neues Geldwäschegesetz

von Oberstaatsanwalt Raimund Weyand, St. Ingbert

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben wurde das GWG umfassend geändert . Der Bundestag hat die Novelle am verabschiedet. Das Gesetz ist am in Kraft getreten . Es nimmt die Angehörigen der steuerberatenden Berufe weiterhin in die Pflicht. Der nachfolgende Beitrag fasst die Kernaussagen der Neuregelung zusammen.

Kernaussagen
  • Das neue GWG schafft für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe, neben einigen geringfügigen Erleichterungen im Zusammenhang mit Aufbewahrungsfristen, umfangreiche neue Obliegenheiten.

  • Vor allem die risikoorientierte Einschätzung von Geschäftsbeziehungen und die Pflicht, geschäftliche Kontakte einer ständigen dynamischen Beurteilung im Hinblick auf mögliche Geldwäscherelevanz zu unterziehen, schaffen neue Gefahrenfelder.

  • Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit den neuen „Hochrisikogruppen”, vor allem bei Kontakten mit „politisch exponierten Personen” (sog. PEPs).

I. Allgemeines

Neben der Bekämpfung der in § 261 StGB mit Strafe bedrohten Geldwäsche zielt das neue GWG auch auf die Erschwerung bzw. Verhinderung von Terrorismusfinanzierung. § 1 Abs. 2 GWG enthält erstmals eine entsprechende Definition, die sich auf deutsche Straf...