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Neues Geldwäschegesetz
Aufgrund europarechtlicher Vorgaben wurde das GWG umfassend geändert . Der Bundestag hat die Novelle am verabschiedet. Das Gesetz ist am in Kraft getreten . Es nimmt die Angehörigen der steuerberatenden Berufe weiterhin in die Pflicht. Der nachfolgende Beitrag fasst die Kernaussagen der Neuregelung zusammen.
Das neue GWG schafft für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe, neben einigen geringfügigen Erleichterungen im Zusammenhang mit Aufbewahrungsfristen, umfangreiche neue Obliegenheiten.
Vor allem die risikoorientierte Einschätzung von Geschäftsbeziehungen und die Pflicht, geschäftliche Kontakte einer ständigen dynamischen Beurteilung im Hinblick auf mögliche Geldwäscherelevanz zu unterziehen, schaffen neue Gefahrenfelder.
Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit den neuen „Hochrisikogruppen”, vor allem bei Kontakten mit „politisch exponierten Personen” (sog. PEPs).
I. Allgemeines
Neben der Bekämpfung der in § 261 StGB mit Strafe bedrohten Geldwäsche zielt das neue GWG auch auf die Erschwerung bzw. Verhinderung von Terrorismusfinanzierung. § 1 Abs. 2 GWG enthält erstmals eine entsprechende Definition, die sich auf deutsche Straf...