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FG Hamburg 20.05.2008 4 K 15/08, NWB direkt 46/2008 S. 10

Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 91/628/EWG

Verstöße gegen die Richtlinie 91/628/EWG, die in die Sphäre der Behörde fallen, dürfen nicht zum Anlass genommen werden, die Ausfuhrerstattung zu kürzen/zu versagen.