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FG Düsseldorf 05.02.2008 11 V 4226/07 A (BG), NWB direkt 46/2008 S. -1

Grundsteuer: Verschweigen der zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins führenden Tatsachen

Der Anspruch auf Befreiung von der Grundsteuer kann auch durch Anfechtung des Einheitswertbescheids geltend gemacht werden, wenn die Entscheidung über grundsteuerrechtliche Fragen nicht ausdrücklich dem Steuermessbetragsverfahren vorbehalten worden ist. In dem vorsätzlichen Verschweigen gemeinnützigkeitsschädlicher Tatsachen liegt auch eine Steuerhinterziehung im Hinblick auf die der Einheitsbewertung nachfolgende Grundsteuerfestsetzung, so dass sich die Feststellungsfrist für den Einheitswert auf zehn Jahre verlängert. Einer islamischen Religionsgemeinschaft steht die Grundsteuerbefreiung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 und 2 GrStG nicht zu. Die Privilegierung der als juristische Person des öffentlichen Rechts verfassten Religionsgesellschaften und der jüdischen Kultusgemeinden ist nicht verfassungswidrig.