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FG Bremen 08.05.2008 1 K 63/07 (1) , NWB direkt 46/2008 S. 7

Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

Erteilt eine GmbH ihren beiden zu je 50 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern eine Pensionszusage, ist davon auszugehen, dass die Gesellschafter-Geschäftsführer insoweit gleichgerichtete Interessen verfolgen und im Hinblick auf das Vorliegen einer vGA die Rechtsprechungsgrundsätze für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer anzuwenden sind. Der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer kann auch dann die ihm von der GmbH zugesagte Pension nicht mehr „erdienen”, wenn der Zeitraum von der schriftlichen Erteilung der Pensionszusage bis zum 65. Geburtstag als dem voraussichtlichen Beginn der Altersrente mit neun Jahren, vier Monaten und sieben Tagen nur knapp unter den von der BFH-Rechtsprechung geforderten zehn Jahren liegt, so dass die Pensionszusage zu einer vGA führt. Die a...